Oferta biznesowa: +48 618 434 125 E-Mail: biuro@bz-polska.pl
Geschäftliches Angebot: +48 618 434 125 E-Mail: biuro@bz-polska.pl

Eintragung eines Unternehmens bei den Industrie- und Handelskammern 



Nach dem deutschen Arbeitsrecht (Handwerksordnung) unterliegt die Ausübung bestimmter Berufe der Eintragung in die deutsche Handwerksrolle bei der nach dem Geschäftstätigkeitsort zuständigen Niederlassung der Handwerkskammer.

Für Unternehmer aus der Europäischen Union, darunter aus Polen, gilt ein gesondertes Verfahren. Es setzt eine Befreiung von der Eintragung in die Handwerksrolle voraus, verpflichtet aber dazu, die geplante Dienstleistungserbringung bei der Handwerkskammer anzumelden

Um dieser Verpflichtung nachzukommen, muss die polnische Firma nachweisen, dass sie in Polen dieselbe Tätigkeit ausübt wie die geplanten Arbeiten in Deutschland. Im Falle der festen Auftragsausführung in Deutschland sollte die vorliegende Mitteilung einmal im Jahr erneut werden.

Vor Aufnahme der ersten Tätigkeit ist die geplante Dienstleistungserbringung bei der zuständigen Handwerkskammer schriftlich zu melden und durch Unterlagen nachzuweisen, dass die Voraussetzungen erfüllt werden. Die örtliche Zuständigkeit wird durch den Ort bestimmt, an dem die Dienstleistung zum ersten Mal erbracht wird.

In Rahmen der Dienstleistung in diesem Bereich bieten wir wie folgt an:

  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags 
  • Einreichung eines Antrags mit erforderlichen Anhängen bei der zuständigen Handwerkskammer
  • Laufende Überwachung des Sachstandes (Kontakt mit der Handwerkskammer)
  • Überwachung der Gültigkeitsdauer von Genehmigungen