Bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland sollte an die Melde-, Steuer- und Versicherungspflichten des Unternehmens gedacht werden, die sich nicht nur aus nationalen, sondern auch aus EU-Vorschriften und dem Land ergeben, in das der Arbeitnehmer entsandt werden soll. Ob die Arbeitnehmer unter einem polnischen oder deutschen Vertrag beschäftigt sind, und die Aufenthaltsdauer der Arbeitnehmer in Deutschland beeinflussen die Pflichten des Arbeitgebers. Die sichere Entsendung von Arbeitnehmern erfordert die Einhaltung von:
Polnisches und deutsches Arbeitsrecht
Polnische und deutsche Steuervorschriften – wo sind Arbeitnehmervergütungen zu versteuern, wann sind Vorschüsse in Polen und wann in Deutschland zu zahlen, welche Freibeträge sind zu versteuern und welche sind steuerfrei,
Polnische und deutsche Lohn- und Sozialversicherungsvorschriften - Abrechnung eines ins Ausland entsandten Arbeitnehmers ist kompliziert, es können verschiedene Mischvarianten entstehen, z.B. ZUS in Polen und Steuern in Deutschland: Ausgestellte A1-PDs können von ZUS und ausländischen Institutionen widerrufen und angefochten werden.
Bestimmungen zu polnischen und deutschen Arbeitsbedingungen Die Kenntnis aller Vorschriften und Rechtsakte ermöglicht es BZ Polska, umfassende Dienstleistungen anzubieten, in deren Rahmen wir Folgendes anbieten:
Kontrolle der Austrittszeiten der Mitarbeiter
Erstellung der erforderlichen Unterlagen zum Zwecke der Entsendung von Mitarbeitern
Antragstellung für A1 und Abwicklung der EHIC-Karte
Anmeldung bei deutschen Ämtern
Erstellung monatlicher Gehaltsabrechnungen, Erklärungen zur Erstellung von ZUS-Erklärungen, Erklärungen zu PIT-4-Erklärungen für entsandte Arbeitnehmer