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Registrierung beim ZOLLAMT 



Wenn das Unternehmen zur Auftragserfüllung Mitarbeiter nach Deutschland entsendet, denken Sie an die Meldepflicht beim deutschen Zollamt. Arbeitnehmer müssen spätestens am Tag vor Beginn der Beschäftigung in Deutschland gemeldet werden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Das sind die Regeln, die unbedingt eingehalten werden müssen. Ihre Einhaltung wird von deutschen Stellen durch häufige Kontrollen überprüft. Alle Unternehmen, auch polnische Unternehmen, die in Deutschland Arbeitnehmer entsenden oder einstellen, unterliegen der Zollamtlichen Kontrolle. Solche Kontrollen sind sehr aufwändig, und ihr Ziel besteht darin, Unregelmäßigkeiten bei der Entsendung und Ausleihe von Personal aufzudecken. Die Registrierung bei ZOLLAMT ist äußerst wichtig. Bei Nichtbeachtung der Kontrolle werden Bußgelder bis zu 30.000 Euro verhängt. Wir haben einen Service vorbereitet, der gewährleistet, dass die Formalitäten im Zusammenhang mit der Entsendung von Mitarbeitern in den Händen der besten Spezialisten liegen. Als Teil der Dienstleistung garantieren wir: 

  • Einrichten eines Kontos auf dem elektronischen Meldeportal 
  • Firmenregistrierung beim Zollamt 
  • Erstellung von Dokumenten für die Mitarbeiterregistrierung 
  • An-/Abmeldung von Arbeitnehmern 
  • Vorbereitung von Dokumenten für das Büro im Falle einer Inspektion


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