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Kinderzuschlag



Kinderzuschlag Der Kindergeldzuschlag wird zusammen mit der Familienbeihilfe gezahlt und kann monatlich bis zu 170 Euro pro Kind betragen. Das Kind muss unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein. Es handelt sich um einen Zuschlag, der sich auf die Höhe des Einkommens einer bestimmten Familie bezieht. Kinderzuschlag gibt es ab einem monatlichen Einkommen von 900 Euro für beide Elternteile und ab 600 Euro für Alleinerziehende. Die Sozialbeihilfe wird erst nach individueller Berechnung der Höhe für jede Familie gezahlt. Kindergeld wird nicht an Personen gezahlt, die zusätzliche Sozialleistungen beziehen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Sozialhilfe. Der Kinderzuschlag kann ab dem Antragsmonat gezahlt werden. Sie wird in der Regel für 6 Monate gewährt. Kindergeld wird an jemanden gezahlt, der für dasselbe Kind Familiengeld bezieht. Der von BZ Polska angebotene Service umfasst:

  • Prüfung des Anspruchs auf Kindergeldzuschlag 
  • Erstellung eines Leistungsantrags 
  • Einreichung des Antrags bei der zuständigen Behörde in Deutschland 
  • Überwachung und Ergänzung der notwendigen Unterlagen, Einreichung weiterer Anträge bei der Familienkasse 
  • Vorbereitung von Einsprüchen und Erklärungen in anhängigen Fällen 
  • Umfassender Service bis zum Erhalt der endgültigen Entscheidung von Amts wegen 
  • Beantragung einer Verlängerung der Leistung in den Folgejahren


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