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Freistellungsbescheinigung 



Das Fehlen einer gültigen Bescheinigung der Bausteuerbefreiung - Freistellungsbescheinigung, kann dazu führen, dass der Rechnungsbetrag nicht vollständig ausgezahlt wird oder sogar die Zahlung vollständig eingestellt wird. Die Bauabzugsteuer beträgt 15 %. Sie gilt für Bauunternehmen, die Bauleistungen im weitesten Sinne in Deutschland erbringen. Denken Sie bei der Erbringung von Bauleistungen daran, mit der Beantragung einer Steuernummer einen Antrag auf Freistellungsbescheinigung einzureichen Mit dem entsprechenden Zertifikat können Sie diese Steuer vermeiden. Mangels gültiger Freistellungsbescheinigung ist der Auftraggeber verpflichtet, die Steuer einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Geld unwiederbringlich verloren ist – es besteht die Möglichkeit, die gezahlte Steuer zurückzuerstatten. Hierzu ist ein entsprechend dem amtlich festgelegten Formblatt ausgefüllter Antrag mit den erforderlichen Anlagen an das zuständige Finanzamt zu richten. Der Antrag kann innerhalb von 2 Jahren ab dem Jahr gestellt werden, in dem die Steuerpflicht entsteht. Als Teil der Dienstleistung in diesem Bereich bieten wir an: 

  • Registrierung in Elster 
  • Bestimmung der Zuständigkeit des Finanzamtes in Deutschland 
  • Stellung eines Antrags auf Befreiung von der Bausteuer 
  • Kontrolle der Gültigkeitsdaten der Freistellungsbescheinigung 
  • Einreichung eines Antrags auf Verlängerung der Befreiung mit allen weiteren vom Finanzamt geforderten Unterlagen 
  • Stellung eines Antrags auf Erstattung der einbehaltenen Bausteuer


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