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Prüfung der Steuerpflicht 

Polnische Unternehmen, die in Deutschland tätig sind, insbesondere solche, die eine Steuernummer und Freistellungsbescheinigung erhalten haben, unterliegen einer jährlichen Steuerpflichtprüfung in Deutschland. Unternehmen sind verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen fristgerecht einzureichen. Bei fehlender Vorlage von Unterlagen versendet das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung. Die Liste der zu prüfenden Unterlagen ist umfangreich: Alle Unterlagen müssen akribisch aufbereitet und beim Finanzamt eingereicht werden, auf deren Grundlage das Amt prüft, ob eine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Die von BZ Polska gesammelten Erfahrungen und Kenntnisse ermöglichen uns eine umfassende Unterstützung während des gesamten Prozesses. Der angebotene Service umfasst: 

  • Überprüfung der Liste der vom Amt verlangten Dokumente 
  • Vorbereitung aller Unterlagen, Ergänzung oder Unterstützung bei der Vervollständigung der erforderlichen Erklärungen 
  • Einreichung der Unterlagen beim Finanzamt 
  • Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle im Rahmen der Ergänzung etwaiger Lücken in den Unterlagen


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