Beschäftigte im Baugewerbe in Deutschland haben jährlich Anspruch auf Jahresurlaub. Dem Bauherrn steht nach jeweils zwölf Arbeitstagen ein Urlaubstag zu. Dies sind auch Informationen für nach Deutschland entsandte Mitarbeiter. Wenn die freien Tage aus irgendeinem Grund nicht genutzt werden können, können Sie eine Entschädigung beantragen. Der von BZ Polska angebotene Service umfasst:
Festlegung der Höhe des auszuzahlenden Beitrags
Stellen eines Antrags auf ein Äquivalent für ungenutzten Urlaub